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AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für unsere derzeitigen und künftigen Geschäftsbedingungen gelten folgende Bedingungen, die vom 
Käufer und Ver- mittler als verbindlich anerkannt werden:


1.  Erfüllungsort ist der Versandort.


2.  Der Kaufpreis für alle Lieferungen ist grundsätzlich sofort fällig. Bei späterer Zahlung sind 
wir berechtigt, bankübliche Zinsen +2% auf alle Forderungen zu berechnen.


3. a)  Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Tieren und ihrer Nachzucht vor bis 
zur vollständigen aller aus der Geschäftsverbindung mit uns zur Zeit bestehenden und zukünftig 
entstehenden Forderungen. Wer- den die gelieferten Tiere weiterverkauft oder geschlachtet, 
weiterverarbeitet und weiterveräußert, so erhalten wir bis zur vollständigen Bezahlung unserer 
Tiere einen wertmäßig entsprechenden Anteil am neuen Produkt. Die bei Weiterveräußerung 
entstehenden Forderungen werden an uns abgetreten. (Es gilt somit der verlängerte 
Eigentumsvorbehalt mit Verarbeitungs- und Veräußerungsklausel).
b) Werden die Vorbehaltstiere mit anderen Tieren untrennbar vermengt, so erlangen wir Miteigentum 
an der ge- samten Menge zu einem Anteil, der dem Wert unserer Vorbehaltstiere im Verhältnis zu dem 
Wert der anderen Tiere entspricht. Bei notwendig werdender Schlachtung der Vorbehaltstiere erfolgt 
die Schlachtung in unserem Auftrag. Wir erwerben unmittelbar das Eigentum an dem Fleisch; der 
Käufer ist verpflichtet, dieses mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für uns zu 
verwahren. Die anfallenden Nachzucht wird bei der Geburt ebenfalls unser Eigentum; der Käufer ist 
zu sorgfältiger Pflege und Verwahrung verpflichtet.
c) Eine Weiterveräußerung der noch in unserem Eigentum stehenden Tiere ist nur mit unserer 
vorherigen schrift- lichen Zustimmung möglich. Wir sind berechtigt, diese Zustimmung von der 
Stellung einer angemessenen Sicherheit, die auch durch eine Bankbürgschaft erbracht werden kann, 
abhängig zu machen. Alle sonstigen Verfügungen, insbesondere Verpfändungen und 
Sicherungsübereignungen der noch in unserem Eigentum ste- henden Tiere sind unzulässig. Bis zur 
vollständigen Bezahlung können wir jederzeit die Herausgabe der Tiere und ihrer Nachzucht 
verlangen. Verbindlichkeiten erwachsen uns daraus nicht.
d) Der Käufer tritt hiermit alle Rechte und Ansprüche aus der Veräußerung, dem Verlust, der Tötung 
(auch amt- licher) u.ä. der uns gehörenden bzw. mitgehörenden Tiere sowie Ansprüche aus dem 
Untergang unseres Eigen- tums schon jetzt an uns ab; bei Miteigentum ist ein dem Wert unseres 
Miteigentumsanteils entsprechender erstrangiger Teilbetrag abgetreten. Der Käufer ist vorbehaltlich 
jederzeitigen Widerrufs zu Erziehung der abge- tretenen Forderungen ermächtigt, jedoch gelten 
erfolgte Zahlungen als für uns vereinnahmt. Wir sind jederzeit zum Einzug der Forderungen 
berechtigt, und können jederzeit die Benennung der Drittschuldner und die Aus- händigung von 
Abtretungsanzeigen verlangen.
e) Pfändungsversuchen oder sonstigen Zugriffen Dritter gegen unser Vorbehaltseigentum oder 
Miteigentum oder gegen die uns abgetretenen Ansprüche und Rechte ist sofort zu widersprechen. 
Außerdem sind wir von allen derartigen Maßnahmen unverzüglich zu unterrichten. Aufwendungen zur 
Erhaltung unserer Rechte gegenüber Dritten fallen dem Käufer zur Last.


4. Mängelrügen können nur sofort nach Empfang der Tiere telegrafisch oder eilschriftlich geltend 
gemacht werden. Unerhebliche Abweichungen berechtigen nicht zur Rüge. Viehmängel nur bei 
gesetzlichen Gewährmängeln, Zu- sicherungen nur, wenn sie schriftlich erfolgen. Atteste beinhalten 
keine Zusicherung. Unsere Haftung für Mängel beschränkt sich auf Wandlung oder Minderung im 
gesetzlich vorgesehenen Rahmen, Ansprüche auf Ersatz weiter- gehenden Schadens sind ausgeschlossen. 
Bei auf Auktionen vom Käufer selbst oder von uns für ihn ersteigerten Tieren gelten zusätzlich die 
Auktionsbedingungen.


5.  Bei höherer Gewalt, nicht rechtzeitiger Belieferung oder nicht richtiger Selbstbelieferung 
besteht keine Haftung. Wir bleiben bemüht, Bestellungen richtig, rechtzeitig und vollständig 
auszuführen; der Käufer stimmt einer maß- vollen Ergänzung der Partie von vornherein zu.


6.  Wir können jederzeit unsere Forderungen gegen Forderungen unserer Geschäftspartner aufrechnen! 
Ein Zurück- haltungsrecht wegen bestrittener Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
7.  Ein eingeschalteter Vermittler verkauft ausschließlich in unserem Namen und für unsere 
Rechnung, so daß alle Forderungen unmittelbar für uns begründet werden.


8. Für den Fall, daß unsere Kunden Vollkaufleute im Sinne des HGB sind, wird hiermit das 
Amtsgericht Ehingen/Do. als örtlich uns sachlich zuständig vereinbart.


9. Sollten einzelne Positionen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, behalten die übrigen 
Bestimmungen ihre Wirksamkeit.


10. Beim Einkauf von Nutz- und Schlachttieren erfolgt der Eigentums- und Gefahrenübergang ab dem 
Zeitpunkt der Verladung des Nutz- oder Schlachttieres auf unser Fahzeug aus dem Hof des 
verkaufenden Landwirts. Bis zur Freigabe des Tieres nach der gesetzlichen Schlachttieruntersuchung 
in der Schlachtstätte trägt der Lieferant/Ver- käufer die Beweislast für die Mangelfreiheit des 
Tieres.

 

 

 

 

 


Stand 01/24